Ablauf und Kosten
Erstgespräche in einer Psychotherapie
Eine Psychotherapie beginnt immer mit einem Erstgespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen. Hier können wir einschätzen ob wir „miteinander können“. Die Therapeut-Patient-Beziehung in einer Psychotherapie gilt als ein wesentlicher Wirkfaktor für das Gelingen einer Psychotherapie. Alles andere kommt an zweiter Stelle.
Vor der eigentlichen Psychotherapie wird zunächst (meist über mehrere Sitzungen) eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Dies geschieht meist schon im Rahmen des Erstgesprächs bzw. der daran anschließenden probatorischen Sitzungen.
Vor Behandlungsbeginn sollte zudem festgestellt werden, dass eine ärztliche Behandlung gegenwärtig keinen Vorrang hat. Bitte lassen Sie daher schon vor Ihrem Erstgespräch durch eine Ärztin bzw. einen Arzt untersuchen, dass …
- Ihre Beschwerden keine rein körperlichen Ursachen haben,
- keine Gründe für den Vorzug anderer Behandlungen vorliegen,
- eine Psychotherapie in Ihrem Fall sinnvoll erscheint.
Selbstverständlich kann eine begleitende Psychotherapie auch bei körperlich bedingten Erkrankungen durchaus sinnvoll, hilfreich und unterstützend sein. Ihr Haus- oder Facharzt steht Ihnen gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung.
Psychotherapie beruht auf Vertrauen und gegenseitiger Sympathie. Um Ihnen einen besseren Eindruck von meiner Person, meiner Arbeitsweise und meiner Praxis zu ermöglichen, biete ich die Gelegenheit, ein Erstgespräch zu einem reduzierten Satz zu vereinbaren. Gerne bespreche ich mit Ihnen auch alternative Behandlungsmöglichkeiten oder unterstütze Sie bei der Weitervermittlung an den passenden Fachbereich.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Leistungen der Praxis um Privatleistungen handelt. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Meine psychotherapeutische Praxis liegt in Pichl im schönen Edenhausener Tal, gelegen zwischen Augsburg und Aichach.
Honorar und Zahlungsmodalitäten
Leistungen mit direkter Entsprechung im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) werden als solche liquidiert, andernfalls erfolgt die Berechnung nach Aufwand bzw. in Anlehnung an eine vergleichbare GebüH-Ziffer.
Da seit Einführung des GebüH im Jahre 1985 bislang keine weitere Anpassung der Honorargebühren erfolgte, wird gegenwärtig für GebüH-Leistungen das 1,8-Fache des Höchstsatzes veranschlagt, bei aufwandsabhängigen Leistungen maximal das 1,8-Fache. Eine Ablehnung der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung bzw. Ihren Leistungsträger oder eine nur anteilige Erstattung haben keinen Einfluss auf das geschuldete Honorar.
Sie erhalten monatlich eine steuerkonforme Sammelrechnung, die wahlweise per monatlicher Überweisung, EC- oder Kreditkarte sowie auch sofort in bar beglichen werden kann. Zahlungen in eurofremder Währung werden nicht akzeptiert.
Bitte informieren Sie die Praxis, falls Sie zum Jahres- bzw. Behandlungsende eine Aufstellung Ihrer Behandlungskosten wünschen. Außergewöhnliche finanzielle Belastungen im Rahmen Ihrer privaten Psychotherapie lassen sich u. U. steuerlich geltend machen.
Honorarauszug
- Psychotherapie: Erstgespräch (ca. 50 Min.)
GebüH 19.2: 46,00 € × 1,0 = 46,00 € - Psychotherapie: Folgesitzung oder psychologische Beratung (ca. 30 Min.)
GebüH 19.1: 26,00 € × 1,8 = 46,00 € - Psychotherapie: Folgesitzung oder psychologische Beratung (ca. 50 Min.)
GebüH 19.2: 46,00 € × 1,8 = 82,80 € - Psychotherapie Doppelstunde: Folgesitzung oder psychologische Beratung (ca. 100 Min.) GebüH 19.2: 46,00 € × 1,8 x 2 = 165,60 €
- Achtsamkeitstraining (Block mit 8 x 50 Minuten) GebüH 19.2: 46,00 € × 1,8 x 8 = 368,00 €
Irrtum und Änderungen vorbehalten
Als Privatzahler haben Sie viele Vorteile bei einer selbst finanzierte Psychotherapie:
Hilfesuchende als Selbstzahler erhalten schnell und unkompliziert einen Therapieplatz, ohne lange Wartezeiten. Es gibt keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse. Dies kann für den Abschluss anderer Versicherungen oder für eine Verbeamtung sehr von Vorteil sein.
Sollten Sie privat versichert sein, oder über eine private Zusatzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, die Kosten für Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH Ziffer 19: Psychotherapie) abzurechnen.
Bitte klären Sie dafür eine (anteilige) Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Aufwendungen für selbstgezahlte oder anteilig gezahlte Therapiestunden sind unter Umständen steuerlich absetzbar.
Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater. Die Sitzungen werden monatlich nach Rechnungsstellung zahlbar.
Terminabsage
Terminabsagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Danach wird der nicht wahrgenommene Termin von mir mit einem Ausfallhonorar von 82,80 € also dem vollen Stundensatz berechnet, sofern der Termin nicht durch einen anderen Patienten neu besetzt werden kann. Bitte haben Sie dafür Verständnis.